Initiative zur Einführung staatlich normierter privater Goldmünzen

Art. 99bis (neu)

Schweizer Goldmünzen

signatureform deHier anklicken für den Entwurf des Unterschriftenbogens1. Der Bund erlässt Vorschriften zur Herausgabe eines Satzes von einfach und rasch handelbaren Goldmünzen mit je einem festen, klar erkennbaren Gewichtsgehalt an Gold beginnend bei 0.1 g Goldanteil.

2. Die Herausgabe (Herstellung, Prägung und Inverkehrbringung) erfolgt durch schweizerische Unternehmen. Die Münzen tragen ein einheitliches  Symbol für die schweizerische Herkunft, die Angabe des Goldgehalts in Gramm und eine frei gestaltete Identifikation des Herausgebers.

3. Die Herausgabe, der Erwerb und der Handel der Goldmünzen sind steuer- und abgabenfrei.



Zweck und Ziel der Initiative

Die Goldmünzen schaffen eine neue, einfache, praktische und durch die Schweizer Verfassung geschützte Handelsform von Gold mit dem Vertrauenssiegel der Schweiz. Davon profitieren sowohl grosse Anleger als auch Kleinanleger und nicht zuletzt auch Interessenten, denen das Goldvreneli als Einheit zu teuer geworden ist. Dies alles ohne Kosten oder Risiken für die Öffentlichkeit bzw. den Steuerzahler.

Begründung:

Die andauernden Turbulenzen im Finanz-  und Währungssystem führen zu Verunsicherung und zu steigenden Absicherungsbedürfnissen in weiten

Teilen der Bevölkerung. Gold kann einen wertvollen Beitrag zur Diversifizierung und zur Werterhaltung auch von kleinen Vermögen leisten, doch der Zugang dazu braucht Fachwissen und ist unattraktiv; nur 13% der  Bevölkerung besitzen Gold.  

Dem will die Initiative entgegenwirken: Mit Goldmünzen kleiner Stückelungen ab 0,1 g Goldanteil (entsprechend etwa dem Wert eines „Fünflibers“), der Möglichkeit eines einfachen Erwerbs und der Befreiung von Steuern und Abgaben sollen alle Bevölkerungsschichten günstigen und jederzeitigen Zugang zum Gold erhalten. Die Goldmünzen geben gleichzeitig die Möglichkeit für neue Entwicklungen, so als Teil von Lebensversicherungen, der Altersvorsorge und zu Marketingzwecken.Die öffentliche Hand wird mit der Prägung und Inverkehrbringung nicht belastet. Dies wird von Privaten übernommen. Das Gesetz sorgt sodann dafür, dass der Erwerb der Goldmünzen einfach und rasch möglich ist, dies insbesondere durch den Verzicht auf bürokratische Erschwernisse.  

Weitere Überlegungen:

Dollars, Euros und selbst Schweizer Franken haben entweder eine elektronische Form oder bestehen aus Papier oder Baumwolle und können beliebig vermehrt werden. Das Schicksal der Papierwährungen ist eng miteinander verknüpft und die historisch einmalige Geldvermehrung der letzten Jahre birgt das Risiko, dass unser Geld in Zukunft deutlich an Kaufkraft verlieren könnte. Gold hingegen kann nicht gedruckt werden. Seine Kaufkraftunterliegt wohl kurzfristigen Schwankungen, hat sich aber über Jahrhunderte als äusserst stabil erwiesen. Gerade in den heutigen unsicheren Zeiten wäre ein einfacher und attraktiver Zugang zu Gold daher wichtig.

Allerdings ist die private Produktion und Inverkehrsetzung von Goldmünzen in der Schweiz verboten und die Steuerbefreiung für Gold als Wertanlage ist lediglich in einer Verordnung geregelt, welche jederzeit geändert werden kann. Der neue Verfassungsartikel wird diese Hindernisse beseitigen und vielleicht sogar ein Vorbild werden, dem anderer Länder folgen wollen.

Schweizer Goldmünzen könnten zudem den Aufwertungsdruck auf den Franken mindern. Ausländische Geldflüsse auf der Suche nach einem sicheren Hafen könnten teilweise in die Schweizer Goldmünzen umgeleitet werden, da diese einen garantierten Materialwert mit Schweizer Rechtssicherheit kombinieren. Gleichzeitig bleibt die Geld- und Währungspolitik unverändert Sache des Bundes, denn die Goldmünzen sind kein offizielles Zahlungsmittel.

Drucken

FaLang translation system by Faboba